Neue Friedhofsatzung und Gebührenordnung

Für die kircheneigenen Friedhöfe der Kath. Kirchengemeinde St. Ludgerus, Borken
wurde vom Kirchenvorstand die Friedhofsgebührenordnung für den Friedhof St.
Ludgerus Weseke sowie die Friedhofssatzung für die Friedhöfe St. Ludgerus Weseke und Heilig Kreuz Borkenwirthe beschlossen.
Die Friedhofsgebührenordnung und die Friedhofssatzung werden in den Kirchen
der Kath. Kirchengemeinde St. Ludgerus Borken, durch einen zweiwöchigen Aushang an den Tafeln für kirchliche Bekanntmachungen sowie durch Aushang an der
Friedhofshalle St. Ludgerus Weseke bekannt gemacht.
Die Friedhofsgebührenordnung und die Friedhofssatzung können während der üblichen Dienststunden auch im Pfarrbüro eingesehen werden. Die Gebührenordnung und
die Satzung treten zum 30.01.2023 in Kraft.
Der Kirchenvorstand der Kath. Kirchengemeinde St. Ludgerus, Borken