ACHTUNG: ab sofort Maskenpflicht für die Gläubigen in den Kirchen und im Pfarrheim erforderlich
Aktuell ist der 7 Tage – Inzidenzwert im Kreis Borken bei 45,8 und hat damit den 35 Wert überschritten. In der neuen Verordnung des Generalvikars ist somit eine Maskenpflicht für die Gläubigen in den Kirchen erforderlich. Während der Gottesdienste und bei Beerdigungen muss nun eine Maske getragen werden. Die Maske wird für die gesamte Dauer des Gottesdienstes/der Beerdigung aufgelassen. Die Vorgaben zu den zulässigen Personenzahl bei Gottesdiensten/Beerdigung bleiben unverändert.
Es wird auch darauf hingewiesen, dass im Pfarrheim eine Maske getragen werden muss.
Die Pfarrei St. Ludgerus bittet alle, die in den nächsten Wochen zu einem Gottesdienst, einer Beerdigung oder ins Pfarrheim kommen, dies zu beachten und eine Maske mitzubringen.
Bleiben Sie alle gesund!