Bekanntmachung der Auslegung der Wählerliste
Für die am 07./08. November 2015 stattfindende Kirchenvorstandswahl ist die Wählerliste aufgestellt.
Sie liegt eine Woche von Samstag, 03. Oktober 2015 bis Sonntag, 11. Oktober 2015 im Pfarrbüro St. Ludgerus Weseke, Kirchplatz 2, 46325 Borken-Weseke zu den üblichen Öffnungszeiten zur Einsicht aus (Montag, Mittwoch und Freitag jeweils von 9 Uhr bis 11 Uhr und Donnerstag von 15 Uhr bis 18 Uhr).
Einsprüche gegen die Wählerliste sind beim
Kirchenvorstand
Kirchplatz 2
4635 Borken-Weseke
bis zum Ablauf der Auslegungsfrist einzulegen.
Nach Ablauf der Auslegungsfrist sind Einsprüche nicht mehr zulässig.
Weitere Hinweise sind dem Schaukasten an den Kirchen zu entnehmen.