Die Gebetsmeinung in der Hl. Messe – die Intention

Ab Januar 2016 führt die Pfarrei St. Ludgerus Borken eine Neuregelung im Umgang mit Gebetsmeinungen für Verstorbene ein:

  1. In der Hl. Messe, die der jeweilige Pfarrer für seine Gemeinde lesen muss, werden keine weiteren Intentionen angenommen. Das betrifft die 10 Uhr-Gottesdienste am 1. + 3. (+ 5.) Sonntag in St. Ludgerus (Weseke) und am 2. + 4. Sonntag in St. Marien (Burlo). So bleibt für ihre Gebetsmeinung die Möglichkeit bestehen eine Intention im jeweiligen 10 Uhr-Gottesdienst zu bestellen, auch wenn nicht mehr an jedem Sonntag.
  2. Außerdem hat sich die Praxis eingeschlichen die Namen der Verstorbenen mit Attributen wie Vater/Mutter/Großvater/Großmutter usw. zu versehen. Das ist so in der Hl. Messe nicht vorgesehen, zumal der jeweilige Titel immer nur aus Sicht des Anmeldenden stimmt und nie für die ganze Familie gelten kann. Von daher bitte ich um Verständnis, dass wir diese Zusätze ab Januar 2016 nicht mehr aufnehmen.