Kirchenvorstandswahlen: Bekanntmachung der Vorschlagsliste und Auslegung der Wählerliste

Kirchenvorstandswahlen 2018

Bekanntmachung der Vorschlagsliste des Wahlausschusses:
Für die in der katholischen Kirchengemeinde St. Ludgerus in Borken am Samstag und Sonntag, dem 17./18. November 2018 durchzuführende Kirchenvorstandswahl, bei der 5 Mitglieder des Kirchenvorstandes zu wählen sind, hat der Wahlausschuss mehrheitlich folgende Vorschlagsliste aufgestellt.
Diese Vorschlagsliste ist auf Antrag von wahlberechtigten Gemeindemitgliedern zu ergänzen. Der Ergänzungsvorschlag ist gültig, wenn er von mindestens zwanzig Wahlberechtigten mit Vor-, Zunamen und Anschrift unterzeichnet und mit der Erklärung, dass die Vorgeschlagenen zur Annahme einer etwaigen Wahl bereit wären, bis 3 Wochen vor dem Wahltermin beim Wahlausschuss eingereicht ist.

Wählerliste
Für die am 17./18. November 2018 stattfindende Kirchenvorstandswahl ist die Wählerliste aufgestellt. Die Wählerliste für die Kirchenvorstandswahl liegt eine Woche, von Samstag, 13. Oktober 2018 (spätester Termin ist 5 Wochen vor dem Wahltag) bis Sonntag, 21. Oktober 2018 einschließlich im Pfarrbüro Weseke, Kirchplatz 2, 46325 Borken-Weseke zu den üblichen Öffnungszeiten: (Montag, Mittwoch und Freitag jeweils von 9 Uhr bis 11 Uhr und Donnerstag von 15 Uhr bis 18 Uhr) zur Einsicht aus (siehe Schaukasten).