neue Friedhofsgebührenordnung für Friedhof Weseke
Der Kirchenvorstand hat gemäß §30 der Satzung der kath. Kirchengemeinde St. Ludgerus, Borken für den Friedhof St. Ludgerus, Weseke in der Fassung vom 04.11.2021 am 04.11.2021 die Gebührenordnung beschlossen.
Diese Gebührenordnung wird in dem Schaukasten an der Pfarrkirche St. Ludgerus Weseke durch einen zweiwöchigen Aushang, vom 27.11. bis 12.12.2021, sowie durch Aushang im Schaukasten am Friedhof, bekannt gemacht.
Außerdem kann sie während der üblichen Öffnungszeiten im Pfarrbüro eingesehen werden. Die Friedhofsgebührenordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Der Kirchenvorstand der Kath. Kirchengemeinde St. Ludgerus Borken