Ab sofort Kontaktdatenhinterlegung zur schnellen Nachverfolgbarkeit möglicher Infektionsketten – für Besuch der Gottesdienste verpflichtend

Datenschutzhinweise / Informationspflichten des Verantwortlichen nach § 15 des Gesetzes über den Kirchlichen Datenschutz (KDG)

Zur Rückverfolgbarkeit / Dokumentation der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2.
(Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO)

Das nebenstehende Formular Datenerfassung zum Downloaden:

Zu Ihrem Schutz und einer möglichst schnellen Nachverfolgbarkeit möglicher Infektionsketten mit dem neuartigen Covid-19-Virus („Corona“) sind wir verpflichtet, Ihre Anwesenheit gemäß § 2a Absatz 1 CoronaSchVO zu dokumentieren.

Nachfolgend möchten wir Sie über diese Datenverarbeitung informieren:

Für die Datenverarbeitung verantwortliche Stelle
Den für Sie zuständigen gesetzlich vorgeschriebenen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter der u.g. Adresse:
Bischöfliches Generalvikariat Münster
Fachstelle 105.2 Datenschutz
Datenschutzbeauftragte Kirchengemeinden
Domplatz 27, 48143 Münster, Fon 0251 495-17056
datenschutz-kirchengemeinden@bistum-muenster.de

Folgende personenbezogenen Daten werden benötigt

  • Ihr vollständiger Name (Vor- und Nachname)
  • Ihre Telefonnummer
  • Ihre Adresse
  • Datum und Uhrzeit Ihres Aufenthalts

Zwecke und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Nach der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO, in der ab dem 30.05.20 gültigen Fassung) i.V.m. § 6 Abs. 1 lit. b, d KDG müssen wir diese personenbezogenen Daten erheben und auf Verlangen dem zuständigen Gesundheitsamt übermitteln, falls der Verdacht besteht, dass es im Zusammenhang mit einem Gottesdienst zu einer Infektion mit Covid-19 gekommen ist.

Datenübermittlung
Ihre Angaben werden von uns ausschließlich auf Verlangen des zuständigen Gesundsamtes an dieses übermittelt.

Aufbewahrungsdauer personenbezogener Daten
Entsprechend der Verpflichtung aus der CoronaSchVO bewahren wir Ihre Angaben tagesaktuell für vier Wochen auf und vernichten die Angaben unmittelbar nach Ablauf dieser Frist.

Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung
Sie haben das Recht, jederzeit Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Ebenso haben Sie das Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung Ihrer personenbezogenen Daten.

 

Liebe Gottesdienstbesucher,
bitte füllen Sie dieses Formular aus. Dazu können Sie vor dem Gottesdienst die Stehtische nutzen oder das Formular mit in die Bank nehmen und dort ausfüllen.

In der Kirche finden Sie an den Ein/Ausgängen ein/zwei Boxen, in die Sie die Zettel bitte reinlegen.

Falls Sie keinen Kugelschreiber zur Verfügung haben, nehmen Sie sich einen Stift aus der Dose und geben den benutzten ebenfalls in die Kisten zurück. Sie werden vor der Wiederverwendung desinfiziert.