Firmung

Die Firmspendung will die Taufe vollenden und besiegeln. Sie gehört neben Taufe und Eucharistie zu den Einführungssakramenten. Bei der Taufe haben die Eltern des Kindes den Wunsch gehabt, das Kind möge Glied der Glaubensgemeinschaft Kirche werden. Bei der Firmung bekräftigt der Jugendliche seinen Glauben und erklärt, dass er dem Wunsch seiner Eltern voll und ganz zustimmt.

Hintergrundinformationen

Die Firmspendung will die Taufe vollenden und besiegeln, sie gehört neben Taufe und Eucharistie zu den Einführungssakramenten (Initiation). Das Zweite Vatikanische Konzil sagt: "Durch das Sakrament der Firmung (lat.: = confirmatio; griech.: = myron) werden die Getauften vollkommener (als durch die Taufe) mit der Kirche verbunden; sie werden reich ausgestattet durch eine besondere Kraft des Heiligen Geistes, und sie werden strenger verpflichtet, den Glauben als wahre Zeugen Christi in Wort und Tat zu verbreiten und zu verteidigen."

Die Spendung der Firmung geschieht, wie das Neue Testament berichtet, durch Handauflegung, wobei der Bischof spricht: "Sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist." Aus dem Osten kam der Gebrauch des Öles hinzu, die Salbung mit dem Chrisam.

Spender der Firmung ist der Bischof, der auch einen Priester beauftragen kann.

Der Firmling wird durch einen Paten vorgestellt, der selbst gefirmt sein muss. Eltern können aber auch selber ihre Kinder zur Firmung führen.

Wann der richtige Zeitpunkt für den Empfang der Firmung ist, wird heute viel diskutiert. Im 13. Jahrhundert wurde die Firmung, die bis dahin gleich nach der Taufe gespendet wurde, auf das siebte Lebensjahr verschoben.

Die Praxis in Deutschland zielt heute auf einen Zeitpunkt gegen Ende des Pflichtschulbesuches als Entlassung ins tätige Leben. Seelsorger beklagen, dass die Firmung immer mehr zu einem Anlass wird, bei dem Jugendliche die Kirche zum letzten Mal von innen sehen, ähnlich der Konfirmation im evangelischen Bereich.


Quelle: Dorn, Anton Magnus; Eberts,Gerhard (Hrsg.),
Redaktionshandbuch Katholische Kirche, München 1996.

Firmung 2025

 

Das Sakrament der Firmung wird von Weihbischof Dr. Christoph Hegge Samstag, 21. Juni 2025, 14.00 Uhr in unserer Kirchengemeinde gespendet.

 

FirmpatIn

Wie die TaufpatIn hat auch die FirmpatIn die Aufgabe, den Firmanden durch sein christliches Leben zu begleiten und zu unterstützen. Die FirmpatIn muss mindestens 16 Jahre alt, katholisch, getauft und gefirmt sein und noch Mitglied der katholischen Kirche sein. Erfüllt die FirmpatIn diese Kriterien nicht, bitte bei Johannes Brockjann melden.

Das Sakrament

Theologen sagen, Jesus Christus sei in seinem Wort, seinen Handlungen und seiner Person das Ur-Sakrament der Menschenliebe Gottes.

Glaube = Tu was!

Was Glauben ist – schwer zu beschreiben. Wie es  praktisch geht – das kann hoffentlich jeder sehen. Glauben ist vor allem – Tat-Sache!