Friedhöfe
Die Kath. Kirchengemeinde St. Ludgerus Borken ist Träger der beiden Friedhöfe in Weseke und Borkenwirthe.
Die Friedhofsfläche in Weseke umfasst ca. 25.759 qm. Die Belegung hat mit der Beerdigung von Frau Anna Feldhaus am 30. Januar 1950 begonnen.
Ablauf bei einem Todesfall
Bitte wenden Sich sich bei einem Todesfall an das Pfarrbüro St. Ludgerus, Tel. 02862/4180730. Dort wird der Termin für die Beerdigung besprochen.
In Weseke und Borkenwirthe sind Beerdigungen werktags und am 1. und 3. Samstag im Monat möglich.
Im Anschluss meldet sich der Seelsorger oder die Person, die die Beisetzung übernimmt und macht mit Ihnen einen Termin für ein Trauergespräch aus, um alle Details mit Ihnen für die Beisetzung zu besprechen.
Mit dem Bestatter sprechen Sie bitte die Formalitäten für die Beerdigung ab.
Weiterhin ist mit dem Pfarrbüro folgendes abzustimmen:
Welche Grabbestattung ist gewünscht?
- Erdbestattung
- Urnenbestattung
Welche Grabart ist gewünscht?
- Reihengrab
- Familien- und Wahlgrab
- Urnengrab
- Pflege- und Rasengrabstätten in einer Gemeinschaftsgrabanalge
- Gemeinschaftsgrabstätte mit Dauergrabpflegevertrag (Treuhand)
Im Pfarrbüro sind dann noch folgende Fragen zu klären:
- wird eine KirchenmusikerIn gewünscht
- werden MessdienerInnen gewünscht
- wird ein Wortgottesdienst oder ein Requiem gewünscht
Bei Fragen steht Ihnen das Pfarrbüro gerne zur Verfügung. Auch können Sie über die Friedhofsatzung vieles erfahren.
Die Nutzungs- und Ruhezeit auf unseren Friedhöfen beträgt generell 30 Jahre.
Friedhof Borkenwirthe
Adresse:
Engeland Esch
46325 Borken-Borkenwirthe
Friedhofsatzung vom 30.01.2023
Gebührenordnung vom 01.06.2021
Kontakt
Pfarrbüro St. Ludgerus
Kirchplatz 2, 46325 Borken
Telefon: 02862 418073-0
Fax: 02862 418073-11
e-Mail: stludgerus-borken@bistum-muenster.de